Umzug während Corona – sicher & zuverlässig mit Ihrem Umzugsunternehmen in Düsseldorf

Wohnungsbesichtigungen, Umzüge und Transporte sind während der Corona-Pandemie oft deutlich komplexer als gewöhnlich. Damit Ihr Umzug in Düsseldorf oder innerhalb Deutschlands reibungslos verläuft, halten wir uns strikt an alle geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Unser Team sorgt dafür, dass Ihr Umzug trotz Corona sicher, pünktlich und stressfrei abläuft – egal ob PrivatumzugFirmenumzug oder Transporte.


Wichtige Informationen für Ihren Umzug während Corona

Auch während der Corona-Pandemie sind Umzüge in Düsseldorf, Köln und ganz NRW möglich. Damit Ihr Umzug reibungslos und sicher verläuft, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Umzüge bleiben erlaubt – sowohl private als auch gewerbliche Umzüge sind weiterhin möglich.
  • Maskenpflicht besteht aktuell nicht generell, kann jedoch von beteiligten Personen oder Vermietern gewünscht werden.
  • Umzugsunternehmen beauftragen ist weiterhin uneingeschränkt möglich – wir führen Ihren Umzug unter Einhaltung aller geltenden Hygiene- und Abstandsregeln durch.
  • Private Helfer sind erlaubt, müssen jedoch den jeweiligen Landesbestimmungen hinsichtlich der Personenanzahl entsprechen.
  • Umzug während Quarantäne ist nicht gestattet – warten Sie in diesem Fall das Ende der Quarantänezeit ab.
  • Die Anzahl der Helfer hängt von den Vorschriften Ihres Bundeslandes ab.
  • Wohnungskündigungen sind auch während der Corona-Zeit möglich – Ausnahme: Kündigungen aufgrund unzureichender Mietzahlungen sind ausgesetzt.


💡 Tipp: Wenn Sie uns als professionelles Umzugsunternehmen beauftragen, übernehmen wir nicht nur den sicheren Transport, sondern auch die Planung, Terminabstimmung und die Beachtung aller Corona-Schutzmaßnahmen – für einen stressfreien und sicheren Umzug.

Corona Umzugsunternehmen Düsseldorf

Umzug während der Corona-Pandemie – Alles, was Sie wissen müssen


Auch während der Corona-Pandemie sind Umzüge weiterhin erlaubt. Dennoch erschweren Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen und Abstandsregelungen die Organisation und Durchführung spürbar. Die Herausforderungen beginnen oft schon bei der Wohnungsbesichtigung und reichen bis zu besonderen Vorschriften bei Umzügen ins Ausland.

Wohnungsbesichtigungen während Corona

  • Besichtigungen sind erlaubt, müssen jedoch unter Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 1,5 Meter) erfolgen.
  • Maskenpflicht besteht nicht bundesweit, kann jedoch vom Makler oder Eigentümer verlangt werden.
  • Während strenger Kontaktverbote waren nur kontaktlose Schlüsselübergaben möglich – diese Regelung ist inzwischen gelockert.
  • Viele Anbieter setzen auf Online-Besichtigungen, um Kontakte zu vermeiden. Besonders für Risikogruppen ist dies eine sichere Alternative.

Umzug unter Corona-Bedingungen – das ist zu beachten

  • Zusammentreffen mehrerer Haushalte ist nur eingeschränkt erlaubt. Die Regeln variieren je nach Bundesland.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten.
  • Quarantänepflicht: Personen in Quarantäne dürfen ihre Wohnung nicht verlassen – ein Umzug ist in dieser Zeit nicht möglich.
  • Bei Umzügen ins Ausland gelten die Bestimmungen des Ziellandes. Vorab sollte Kontakt zu den zuständigen Behörden aufgenommen werden.

Hilfe beim Umzug – Freunde, Familie oder Umzugsunternehmen?

  • Unterstützung durch Freunde oder Familie ist erlaubt, unterliegt jedoch den Kontaktbeschränkungen des jeweiligen Bundeslandes.
  • In einigen Bundesländern gilt derzeit nur der Kontakt zu einer weiteren Person außerhalb des Haushalts als zulässig, in anderen (z. B. Hessen, Thüringen) sind die Regeln lockerer.
  • Umzugsunternehmen dürfen weiterhin arbeiten. Mitarbeiter sind meist in Hygienemaßnahmen geschult, Fahrzeuge werden regelmäßig desinfiziert und teilweise werden Handschuhe oder Masken getragen.
  • Eine Maskenpflicht gibt es bei Umzügen nicht, wird jedoch empfohlen, wenn kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.


Tipp: Wenn zu wenige private Helfer erlaubt sind, kann ein Umzugsunternehmen eine gute Alternative sein, da deren Mitarbeiter trotz Kontaktbeschränkungen eingesetzt werden dürfen.

Regionale Unterschiede bei Corona-Maßnahmen

  • Die Corona-Bestimmungen werden nicht einheitlich bundesweit geregelt, sondern von den einzelnen Bundesländern festgelegt.
  • Beim Umzug von einem Bundesland ins andere können sich die Regeln stark unterscheiden.
  • Vor dem Umzug sollten die aktuellen Vorschriften an beiden Wohnorten geprüft werden.
  • Verstöße gegen die Regeln können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
  • In als Risikogebiet eingestuften Regionen können kurzfristig strengere Regelungen oder Lockdowns gelten.

Wohnungskündigung während Corona – was gilt?

  • Grundsätzlich gelten auch während Corona die gesetzlichen Kündigungsfristen.
  • Ein Kündigungsschutz galt bis Ende Juli 2020 nur für Fälle, in denen die Miete pandemiebedingt nicht gezahlt werden konnte (z. B. wegen Kurzarbeit oder Jobverlust).
  • Andere Kündigungsgründe bleiben davon unberührt.
  • Die ausgefallene Miete muss nach der gesetzlichen Frist vollständig nachgezahlt werden.
  • Ein Rechtsanspruch, die Wohnung über den Kündigungstermin hinaus zu behalten, besteht nicht – Kulanz des Vermieters ist jedoch möglich.

✅ Fazit:

Ein Umzug ist auch während der Corona-Pandemie möglich, erfordert jedoch gute Vorbereitung und die Beachtung der aktuellen Vorschriften. Wer sich frühzeitig informiert, kann unnötige Probleme und Verzögerungen vermeiden. Für eine sichere Durchführung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Umzugsunternehmen.